Die Jahressteuergesetzgebung - statt wie bisher mehrere Abgabengesetze pro Jahr - wurde initiiert, um die Zahl der Novellierungen des Steuerrechts zu reduzieren und damit mehr Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. 2018 beinhaltet dieses Paket vor allem die Umgestaltung der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern und die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vermeidung von internationalen Steuervermeidungspraktiken (ATAD). Dabei geht es insb um von Tochtergesellschaften im Ausland generierte und niedrig besteuerte Gewinne. Im Folgenden werden die wesentlichsten Änderungen durch das am 14. 8. 2018 in BGBl I 2018/62 kundgemachte JStG 2018 zusammengefasst (zu den zentralen Neuerungen in EStG, UmgrStG, KStG, UStG, GrEStG und BAO siehe schon die Fachbeiträge in ÖStZ 13-14/2018); sie treten überwiegend ab 2019 in Kraft: