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Neunmonatige Aufstellungsfrist für den nichtfinanziellen Bericht? (Ziskovsky, RWZ 2018/38, S. 206)

Artikelrundschau Mai 2018Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/619ÖStZ 2018, 493 Heft 15 und 16 v. 24.8.2018

Im Geschäftsjahr 2018 müssten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Unternehmen erstmals im Rahmen einer nichtfinanziellen Erklärung als Teil des Lageberichts oder wahlweise in einem sog nichtfinanziellen Bericht über ihr Engagement in Sozial-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsbelangen berichten. Der Beitrag greift die in der Literatur kontrovers diskutierte Frage auf, bis zu welchem Zeitpunkt der gesonderte nichtfinanzielle Bericht spätestens aufzustellen ist. Als Ergebnis stelle sich heraus, dass der Bericht so rechtzeitig aufzustellen sei, dass der Aufsichtsrat in der unmittelbar dem Bilanzstichtag folgenden Hauptversammlung über das Prüfergebnis berichten kann.

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