In Teil I hat der Autor dargelegt, dass eine Anrechnung von Ansprüchen (Deckungskapitalien) aus Rückdeckungsversicherungen auf die Gesamtschuld oder aber eine Bewertung der Gesamtschuld mit diesen Ansprüchen vorgesehen sei. In diesem Beitrag zeigt er auf, welche Kriterien die Rückdeckung zu erfüllen hat, um als Bewertungsmaßstab für die Gesamtschuld geeignet zu sein.