In einem subventionsrechtlichen Fall habe der OGH ausgesprochen, dass Hoheitsakte niemals Wettbewerbshandlungen seien und daher auch nicht nach dem UWG beurteilt werden könnten. Es könne von einer gefestigten Judikatur ausgegangen werden. Der Autor reflektiert, ob diese Judikatur im Kontext unionsrechtlicher Einflüsse auf das Subventionsrecht im Fall von Subventionsvergaben durch Bescheid undifferenziert aufrechterhalten werden könne.

