Ein Fall aus der Praxis zeige, dass es mitunter auch für Steuerpflichtige schwierig sei, den Nachweis "des unmittelbaren Zusammenhangs" zwischen Refinanzierungskosten und Anschaffung von Wertpapieren zu erbringen.
Ein Fall aus der Praxis zeige, dass es mitunter auch für Steuerpflichtige schwierig sei, den Nachweis "des unmittelbaren Zusammenhangs" zwischen Refinanzierungskosten und Anschaffung von Wertpapieren zu erbringen.