Seit Kurzem werde die steuerliche Einordnung von Kryptowährungen, nicht zuletzt durch den Begutachtungsentwurf des EStR Wartungserlass, wieder heftig diskutiert. Sowohl die fachliche Community als auch das BMF scheinen sich bei der Klassifizierung virtueller Währungen vergleichsweise uneinig. Der Beitrag arbeitet die aktuellen Entwicklungen in der Diskussion auf und kommt zum Schluss, dass der ursprünglichen Einordnung als Spekulationsgeschäft nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Gegebenheiten zwar eingeschränkt, aber wohl immer noch zu folgen ist.