In der Beratungspraxis des Autors stelle sich verstärkt die Frage, wie in Fällen vorzugehen sei, in denen ein echter Dienstnehmer eines Unternehmens einer Tochtergesellschaft als Geschäftsführer "überlassen" werde und das Entgelt für beide Beschäftigungen vom "Beschäftiger" entrichtet werde. Der VwGH hat sich in einer sehr interessanten und vor allem gut begründeten Entscheidung (VwGH 7. 9. 2017, Ro 2014/08/0046) mit dieser Frage auseinandergesetzt.