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Abspaltung nicht begünstigten Vermögens ohne Rückwirkung (Hirschler/Sulz/Oberkleiner, BFGjournal 4/2018, S. 144)

ArtikelrundschauApril 2018 - Teil 2MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/490ÖStZ 2018, 375 Heft 12 v. 8.8.2018

Die Übertragung einer Liegenschaft, die im Wege einer reinen Vermögensverwaltung bewirtschaftet werde, stelle keine Übertragung eines (Teil-)Betriebs dar. Es liege somit kein qualifiziertes Vermögen vor. Werde solches Vermögen abgespaltet, komme die Rückwirkungsfiktion nicht zum Tragen, sondern erfolge der Vermögensübergang und die Aufdeckung stiller Reserven nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen.

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