Die Beurteilung der Behandlung offener Siebentelbeträge aus Teilwertabschreibungen bzw Veräußerungsverlusten im Rahmen von Umgründungen habe eine wechselvolle Geschichte. Ein jüngeres Erkenntnis des VwGH zur Behandlung noch offener Verlustsiebentel eines Gruppenmitglieds aus Vorgruppenzeiten biete die Gelegenheit, den derzeitigen Meinungsstand kritisch zu hinterfragen und die mögliche Anwendung der Entscheidung für die Behandlung noch nicht abgereifter Siebentelbeträge bei Umgründungen zu diskutieren.