Mitunternehmer seien natürliche oder juristische Personen als Gesellschafter einer Personengesellschaft mit betrieblichen Einkünften. Aufgrund ihrer ertragsteuerlichen Transparenz seien die Mitunternehmerschaft betreffende Einnahmen und Ausgaben bereits in ihrer Feststellungserklärung zu erfassen. Diese inkludiere Ergänzungs- und Sonderbilanzen.