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Deutschkurse des Ehepartners: Beurteilung der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung (Renner, RdW 2018/201, S. 256)

ArtikelrundschauApril 2018 - Teil 2MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/477ÖStZ 2018, 374 Heft 12 v. 8.8.2018

Kosten für Deutschkurse eines ansonsten von der Abschiebung bedrohten ausländischen Ehepartners eines Österreichers seien zwar zwangsläufig erwachsen. Dies gelte aber nicht auch ungeprüft für die Fahrtkosten zum Kursort, weil die Zwangsläufigkeit auch der Höhe nach vorliegen müsse. Sei das zumutbar zur Verfügung stehende öffentliche Verkehrsmittel billiger als das Auto, liege nur insoweit eine außergewöhnliche Belastung vor.

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