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Extrembergsteiger: weder Sportler noch Unterhaltungskünstler

Internationales SteuerrechtMag. Bernhard Renner BundesfinanzgerichtÖStZ 2018/474ÖStZ 2018, 359 Heft 12 v. 8.8.2018

Bei internationalen Steuerfällen kann die Frage, ob ein Steuerpflichtiger als "Sportler" bzw eine damit im Zusammenhang stehende Vortragstätigkeit als künstlerisch bzw unterhaltend zu qualifizieren ist, von Relevanz sein. Der VwGH hat beide Beurteilungen bei einem Extremsportler bzw diesbezüglichen Vorträgen verneint und damit Österreichs grundsätzlich uneingeschränktes Besteuerungsrecht bejaht.11VwGH 22. 3. 2018, Ro 2017/15/0045.

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