Das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) entfalte auch für KMUs, welche die Dokumentationsschwelle von 50 Mio € für ein Master- bzw Local File nicht überschreiten, Wirkung. Leicht und gern übersehen werde der wohl am öftesten in Ö anzutreffende Fall, nämlich dass außerhalb des VPDG bestehende Dokumentationspflichten vom VPDG unberührt bleiben. Das bedeute, dass insb KMUs in gleicher Art und Weise wie bisher ihre Verrechnungspreistransaktionen zu dokumentieren hätten.