Ritz behandelt die beiden verfahrensrechtlichen Möglichkeiten für Arbeitnehmer, einer überhöhten Einbehaltung von Lohnsteuer durch Anträge beim Finanzamt entgegenzutreten. Die Rechtslage sei weder verwaltungsökonomisch noch für die Abgabepflichtigen leicht durchschaubar. Sie könnte durch eine entsprechende Änderung des § 41 Abs 4 EStG vereinfacht werden.