Die Anti-BEPS-Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten Regelungen für eine Hinzurechnungsbesteuerung (sog CFC-Regelungen) einzuführen. In diesem Zusammenhang könne die Frage aufgeworfen werden, ob Ö durch die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 22 BAO oder durch den Methodenwechsel des § 10 KStG diese Vorgaben erfülle und kein Umsetzungsbedarf bestehe. In Teil 1 soll diese Frage für § 22 BAO beantwortet werden. In Teil 2 widmet sich der Autor dem Methodenwechsel des § 10 KStG.