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Offene Fragen beim Methodenwechsel gem § 10 Abs 4 KStG

Steuerrecht aktuellUniv.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler/Univ.-Ass. Mag. Pavel KneslÖStZ 2018/436ÖStZ 2018, 320 Heft 11 v. 16.7.2018

Das BMF hat Anfang April 2018 den Begutachtungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2018 vorgestellt, mit dem die Regelungen des § 10 Abs 4 bis 6 KStG idgF abgeschafft werden sollten. Die bisherige Switch-over Klausel soll in Zukunft durch die sog Hinzurechnungsbesteuerung des § 10a KStG idF JStG 2018 ersetzt werden, mit der die Besteuerung von ausländischen (passiven) Einkünften entsprechend den Vorgaben der Anti-BEPS Richtlinie11Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts, ABl L 193/1. umgesetzt wird. Trotz dieser bevorstehenden Gesetzesänderung sind mit der (noch) aktuellen Rechtslage nach wie vor einige offene Fragen verbunden, die insb für die Praxis von Bedeutung sind und auf die in diesem Beitrag eingegangen werden soll.

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