Die Hauptwohnsitzbefreiungen iZm privaten Grundstücksveräußerungen gerieten zu einem Dauerbrenner der finanzgerichtlichen Rechtsprechung. Eine bislang umstrittene Frage habe der VwGH nunmehr geklärt: Zeiten der Nutzung als Mieter seien bei der Berechnung der Fristen für die Befreiung einzurechnen.