Dem Begutachtungsentwurf des BMF (24/ME 26. GP ) zufolge soll sich die Höhe des Familienbonus Plus nach dem Preisniveau im jeweiligen Wohnsitzstaat des Kindes richten. Wie eine eingehende Analyse verdeutlicht, dürfte eine solche Regelung nicht den Anforderungen des Unionsrechts entsprechen. Sowohl die Rechtsprechung des EuGH zur Schumacker-Doktrin, die Rückschlüsse für die gegenständliche Problemstellung zulässt, als auch die Verordnungen (EU) Nr 492/2011 und (EG) Nr 883/2004 erfordern meines Erachtens eine absolute, dh auch betragsmäßige Gleichbehandlung.