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Ein gebührenrechtlicher Dauerbrenner: Bestimmte vs unbestimmte Dauer von Bestandverträgen (Petritz-Klar, taxlex 3/2017,S. 88)

Artikelrundschau März 2017 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/362ÖStZ 2017, 235 Heft 9 v. 16.5.2017

Gerade im Fall einer Geschäftsraummiete bestehe derzeit Unsicherheit bzgl der gebührenrechtlichen Einordnung des zugrunde liegenden Bestandvertrags, wenn dieser einen Verweis auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG beinhaltet. Zwar lassen sich auch in der älteren Rsp des VwGH zur Vermietung von Geschäftslokalen, Indizien für die Einordnung als Vertrag von unbestimmter Dauer finden. Die Rechtsmittelinstanz schränke in einigen in den letzten Jahren ergangenen Entscheidungen diese Aussage aber insoweit ein, als vielmehr von einer bestimmten Vertragsdauer auszugehen sei, wenn die nach § 30 Abs 2 MRG für die Geschäftsraummiete verbleibenden Kündigungsgründe allesamt auf Umständen beruhen, die der Mieter zu vertreten hat. Eine höchstgerichtliche Bestätigung dieser Ansicht liege derzeit (noch) nicht vor bzw sei auch kritisch zu hinterfragen. Der Beitrag beleuchtet diese Thematik, insb unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung, aus gebührenrechtlicher Sicht.

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