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Gibt es für verunglückte Dreiecksgeschäfte vielleicht doch eine Rettung? (Aigner/Bräumann/Kofler/Tumpel, SWK 8/2017, S. 474)

Artikelrundschau März 2017 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage, WerbeabgabeBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/351ÖStZ 2017, 233 Heft 9 v. 16.5.2017

Der VwGH habe dem EuGH zwei Fragen im Zusammenhang mit einem verunglückten Dreiecksgeschäft vorgelegt. Während die Finanzverwaltung bei der Verletzung formaler Voraussetzungen bislang eine strenge Position einnehme und gehe davon ausgehe, dass die Möglichkeit zur Anwendung dieser Norm bei einschlägigen Fehlern in der Rechnung oder Zusammenfassenden Meldung endgültig verwirkt sei, erkenne der VwGH Auslegungsspielräume, wonach wegen Fehlern in der Zusammenfassenden Meldung verunglückte Dreiecksgeschäfte möglicherweise auch nachträglich saniert werden könnten.

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