Der Autor untersucht anhand der Judikatur des EuGH zum Mehrwertsteuerrecht, ob die vom Gerichtshof geforderten Tatbestandsvoraussetzungen für das Vorliegen eines steuerbaren Umsatzes auch im Zusammenhang mit dem ORF-Programmentgelt erfüllt sind. Nur so ließe sich trotz der Entscheidung des EuGH in der Rs Český rozhlas die bisherige Auffassung aufrechterhalten, dass das ORF-Programm tatsächlich der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.