Mit Erkenntnis vom 21. 11. 2013, 2011/15/0109 kam der VwGH zum grundsätzlichen Ergebnis der Steuerfreiheit von Bildungsleistungen, die von Art 44 DVO umfasst sind. Das Erkenntnis des VwGH sei einige Tage darauf durch das EuGH-Urteil in der Rs MDDP überholt worden. Auf Basis der Rechtsprechung des VwGH und EuGH habe das BFG in einer Reihe von Fällen zur Steuerbefreiung von Bildungsleistungen entschieden, gegen die Amtsrevisionen eingebracht wurden. Der Autor bespricht die erste dazu ergangene Entscheidung des VwGH.