Die Beweiswürdigung ist für die Bescheiderstellung von grundsätzlicher Bedeutung. Sie ist eine kreative, individuelle Leistung des erkennenden Organs, die Wissen und Erfahrung einfordert, aber auch (subjektive) Einflüsse der gegebenen Sozialisation auf die Entscheidungsfindung nicht ausschließen kann. Der qualitative Aspekt der Beweiswürdigung beeinflusst die Beständigkeit des Bescheides im Rahmen der Normenkontrolle durch das BFG nachhaltig. Derselbe Maßstab ist allerdings auch auf die Erkenntnisse des BFG anwendbar, zumal auf dieser Ebene die Beweiswürdigung ebenso fehlerhaft ist, wenn das Erkenntnis Widersprüche, Unklarheiten oder Lücken aufweist. Der Beitrag befasst sich im Umfeld des Indizienbeweises mit dessen Anforderungsprofil und wendet diese Grundsätze auf ein kürzlich ergangenes Erkenntnis des BFG an.