Mit dem EU-AbgÄG 2016 sei insb die bisherige Verwaltungspraxis der Vereinsfeste (rückwirkend) in einen gesetzlichen Rahmen gegossen worden. Des Weiteren sei eine Körperschaftsteuerbefreiung für gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen politischer Parteien gesetzlich verankert und dabei den Festen von Körperschaften öffentlichen Rechts angenähert worden. Die Autoren geben einen Überblick über die steuerliche Behandlung derartiger geselliger Veranstaltungen an sich sowie bestimmte verbliebene Lücken und Zweifelsfragen im Hinblick auf diese gesetzlichen Neuregelungen.