Loukota habe "die rechtliche Relevanz von BEPS im Lichte der Wiener Vertragsrechtskonvention" (WVK) erläutert und dabei auf die sofortige Wirksamkeit der durch BEPS revidierten OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (VPG) wie auch auf die von Kritikern vertretene Ablehnung der rechtlichen Maßgeblichkeit oder zumindest sofortigen Rechtswirksamkeit von Änderungen der OECD-VPG hingewiesen.