Ähnlich dem österreichischen KESt-Regime bestehe auch in den USA die Verpflichtung für bestimmte Zahlungen, die aus dem Inland an ausländische Personen gezahlt werden, Quellensteuern einzubehalten. Dieses in Chapter 3 des IRC geregelte NRA-Withholding verpflichte einen "(U.S.) withholding agent" grundsätzlich zum Quellensteuerabzug. Darunter falle ein breites Spektrum an Zahlungen, vor allem seien auch Dividenden davon erfasst, wenn sie von U.S.-Gesellschaften ausgezahlt werden.