Im Zusammenhang mit dem Anfang 2017 ausgelaufenen Steuerabkommen mit der Schweiz stellten sich immer wieder interessante Rechtsfragen. Im Dezember 2016 habe sich das BFG mit der Frage beschäftigt, ob eine Einmalzahlung nach diesem Steuerabkommen infolge einer im Jahr 2016 erstatteten Selbstanzeige auf den Steuerbetrag, der auf nicht dem Steuerabkommen unterliegende Einkünfte aus schweizerischen Quellen entfällt, anrechenbar sei.