Mit dem am 24. 11. 2016 von der OECD verabschiedeten Text eines multilateralen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung wurden im Verfolg der BEPS-relevanten Anliegen auf abkommensrechtlicher Ebene neue Maßstäbe gesetzt. Der folgende Beitrag beschäftigt sich allgemein mit der Struktur und der Funktionsweise dieses Abkommens und stellt die Positionen dar, die von Österreich im Rahmen der Umsetzung in Aussicht genommen werden.