Der Verkauf des Hauptwohnsitzes (Eigenheim, Eigentumswohnung) ist gemäß § 30 Abs 2 EStG grundsätzlich von der Immobilienertragsteuer befreit. Nach der Praxis der Finanzverwaltung erfasst die Steuerbefreiung beim Verkauf des Eigenheims das Gebäude und die umgebende Grundstücksfläche von 1.000 m2. An den VwGH gelangte ein Fall, bei dem der Steuerpflichtige sein Wohnhaus mitsamt einer großen Grundstücksfläche von ca 3.700 m2 um 3,2 Mio € verkaufte. Das BFG entschied - anders als zuvor das Finanzamt -, dass die gesamte Grundstücksfläche steuerbefreit sei. Aufgrund der gegen dieses Urteil vom 17. 4. 2015, RV/2101044/2014, erhobenen Amtsrevision sprach der VwGH stattgebend aus: