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Offene Verbindlichkeiten als körperschaftsteuerpflichtiger Liquidationserlös? (Beiser, SWK 6/2017, S. 378)

Artikelrundschau Februar 2017 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/313ÖStZ 2017, 211 Heft 8 v. 28.4.2017

Das BFG qualifiziere offene Verbindlichkeiten in einer Insolvenz von Körperschaften als Liquidationserlös kraft gesetzlichen Fiktion. Das BFG bleibe eine überzeugende Begründung für fiktive Erlöse in Höhe offener Verbindlichkeiten schuldig.

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