Das Rechtsstaatsprinzip und ebenso Art 6 MRK fordern ein faires Verfahren. Kumulierte Fehlleistungen der Behörden im Abgabenverfahren dürfen deshalb nicht zu Rechtsschutzlücken führen. Nichtige Feststellungsbescheide provozieren Rechtsschutzlücken. Diese zu schließen, ist Gebot einer verfassungskonformen Rechtsanwendung.