Gem § 81 Abs 1 EheG seien das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse samt Schulden im Zuge einer Ehescheidung aufzuteilen. Der Beitrag untersucht die nach der aktuellen Rechtslage eintretenden ertragsteuerlichen und grunderwerbsteuerlichen Folgen von (privaten) Grundstücksübertragungen im Zuge dieser Aufteilung sowie für den Fall, dass davon auch gem § 82 EheG nicht der Aufteilung unterliegendes Vermögen betroffen ist.