Abzugsverbote für Zinsen und Lizenzgebühren sollen im Kontext internationaler Konzernstrukturen verhindern, dass es zu einer Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer kommt. Da derartige Abzugsverbote regelmäßig mit einer wirtschaftlichen Mehrfachbelastung verbunden sind, stellt sich unter unionsrechtlichen Gesichtspunkten die Frage, ob und falls ja, welcher in eine grenzüberschreitende Zahlung involvierte Mitgliedstaat zur Vermeidung einer solchen Mehrfachsteuerung verpflichtet ist.