FLAG: § 41 Abs 2 (EStG 1988: § 47 Abs 2, ASVG: § 4 Abs 4)
VwGH 26. 1. 2017, Ra 2015/15/0064
War das Vertragsverhältnis nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Ausübung der Rechtsanwaltschaft bildete, davon geprägt, dass eine Weisungsbindung ausdrücklich ausgeschlossen und der Geschäftsführer an Ordnungsvorschriften wie Arbeitsort, Arbeitszeit und arbeitsbezogenes Verhalten nicht gebunden war (wobei auch die tatsächlichen Verhältnisse von der vertraglichen Vereinbarung nicht abwichen), war iSd beiden Erk vom 24. 11. 2016, 2013/13/0046 und Ro 2014/13/0040, das Vorliegen von Dienstverhältnissen iSd § 47 Abs 2 EStG zu verneinen.