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Keine Dienstgeberbeitragspflicht für nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer bei fehlender Weisungsgebundenheit

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/249ÖStZ 2017, 151 Heft 6 v. 5.4.2017

FLAG: § 41 Abs 2 (EStG 1988: § 47 Abs 2, § 25 Abs 1 Z 1 lit b)

VwGH 24. 11. 2016, 2013/13/0046 und Ro 2014/13/0040)

Genießen nicht wesentlich (bis zu 25 %) beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer einer (Rechtsanwälte-)GmbH keine gesellschaftsrechtliche Sonderstellung (Sperrminorität), kommt die Sonderbestimmung des § 25 Abs 1 lit b EStG, nach der ihre Bezüge den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen sind, nicht zur Anwendung.

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