Mit dem APAG 2016 seien sowohl Vorschriften für die Qualitätssicherung entsprechend der EU-Richtlinie 2014/56/EU vom 16. 4. 2014 umgesetzt als auch jene Bereiche geregelt worden, für die die Verordnung (EU) 537/2014 vom 16. 4. 2014 Wahlrechte vorsehe. Das APAG 2016 enthalte eine Vielzahl von Änderungen, welche sowohl das System als auch die Organisation und Handhabung durch die Prüfungsbetriebe betreffen, sowie Neuerungen für Prüfungsbetriebe und geprüfte Unternehmen. Wesentliche Änderungen und Neuerungen, insbesondere soweit sie Qualitätssicherungsprüfungen betreffen und Auswirkungen auf den inländischen prüfenden Berufsstand haben, werden dargestellt.