Das Steuerrecht knüpfe grundsätzlich an die unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an, enthalte aber zusätzliche Normen. Beginnend mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 habe es zahlreiche Klarstellungen und Verschärfungen im Bereich der Aufzeichnungspflichten, bei der Losungsermittlung im Rahmen der Grundaufzeichnungen, bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen auf Datenträgern, nicht zuletzt im Rahmen der Registrierkassenpflicht gegeben. Zweck sämtlicher Änderungen sei die Optimierung der Überprüfungsmöglichkeiten und die Verhinderung von Steuerhinterziehungen.