Infolge des RÄG 2014 hat durch die Aufhebung des § 205 UGB eine Umgliederung der unversteuerten Rücklagen in die Gewinnrücklagen und ggf in die Rückstellung für latente Steuern zu erfolgen. Der Beitrag soll darstellen, vor welche Herausforderungen die Praxis durch die diesbezüglichen Übergangsbestimmungen des UGB und EStG gestellt wird.