Aufgrund der Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht der letzten Jahre sei es zu vielen Übertragungen von Immobilien unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts gekommen. Dadurch rücke die umsatzsteuerliche Behandlung dieses Vorgangs ins Rampenlicht. Die Judikatur des VwGH zum Thema wirtschaftliches Eigentum und AfA befeuere diesen Trend noch weiter. Der Beitrag repliziert auf den kürzlich erschienenen Artikel von Bodis und Pfeiffer.