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Ab 1. 1. 2017 werde nach dem AbgÄG 2016, ein Anspruch auf Verfahrenshilfe im Abgabenverfahren gewährt. Personen, welche die Vertretung in einem Beschwerdeverfahren nicht aus ihrem notwendigen Unterhalt bestreiten können, hätten das Recht auf die Beistellung eines kostenlosen Vertreters, wenn das Beschwerdeverfahren nicht offenkundig aussichtslos oder mutwillig beschritten wird.