Das AbgÄG 2016 solle Möglichkeiten zur Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens bringen. Durch die Vorlageerinnerung könnten Abgabepflichtige bei Säumnis der Behörde das BFG selbst anrufen. Abgabenbehörden könnten künftig eine Beschwerdevorentscheidung trotz Vorlageantrags abändern, wenn dies aus verfahrensökonomischen Gründen sinnvoll ist. Die Autorinnen geben einen Überblick über diese Rechtsbehelfe.