Die Autoren präsentieren die wesentlichen Diskussionspunkte zu einem Sachverhalt, welcher anlässlich der 11. SWI-Jahrestagung diskutiert wurde. Nach Aufnahme einer deutschen GmbH in eine österr Unternehmensgruppe war fraglich, nach welchen Rechtsvorschriften und mit welchen Werten die einzelnen Wirtschaftsgüter in der Eröffnungsbilanz für die Ermittlung eines zu berücksichtigenden Verlusts anzusetzen waren.