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Verrechnung von Zahlungen aus der Auftraggeberhaftung nach Insolvenzeröffnung nur mit Masse- oder auch mit Insolvenzforderungen? (Pramhas, BFGjournal 12/2016, S. 437)

Artikelrundschau Dezember 2016 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/167ÖStZ 2017, 100 Heft 4 v. 8.3.2017

Nach Insolvenzeröffnung geleistete AGH-Zahlungen für Bauleistungen, die bis zum Tag der Insolvenzeröffnung erbracht worden seien, sollten auf als Insolvenzforderungen zu wertende Abgabenrückstände verrechnet werden dürfen. Werde die Bauleistung ab dem der Insolvenzeröffnung folgenden Tag erbracht, seien die AGH-Zahlungen der Masse zugutezuhalten.

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