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Zweifelsfragen zur Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung (Moser, SWK 35-36/2016, S. 1548)

Artikelrundschau Dezember 2016 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/163ÖStZ 2017, 99 Heft 4 v. 8.3.2017

Mit dem GesRÄG 2013 sei die Verpflichtung zur unverzüglichen Einberufung einer ao Generalversammlung bei Unterschreitung der Eigenmittelquote sowie Überschreitung der fiktiven Schuldentilgungsdauer normiert worden. Die Schuldentilgungsdauer knüpfe an G&V-Positionen an, die zu Bilanzpositionen in Verhältnis gesetzt würden. Unterjährig könnten sich dadurch Fragestellungen hinsichtlich der Berechnung ergeben.

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