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Die Erbrechtsreform - Verzinsung und Stundung des Pflichtteils (Verweijen, SWK 34/2016, S. 1480)

Artikelrundschau Dezember 2016 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: Dr. Erik Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2017/160ÖStZ 2017, 99 Heft 4 v. 8.3.2017

Das ErbRÄG 2015 sehe anstelle der "Risikogemeinschaft" zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten die Berechnung des Pflichtteils vom Vermögen des Verstorbenen im Zeitpunkt des Ablebens vor. Die Einforderbarkeit trete erst ein Jahr nach dem Tod des Verstorbenen ein. Bis dahin sehe das Gesetz eine Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs vor.

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