Im Zuge des RÄG 2014 sei mit dem § 243c UGB ein neues Berichtselement eingeführt worden. Mit dieser Berichtspflicht seien die Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34 EU in österr Recht umgesetzt worden. Der Beitrag will einen ersten Überblick über die Inhalte der neuen Berichtspflicht geben sowie einzelne Zweifelsfragen im Rahmen der Umsetzung in Ö aufzeigen.