Die Änderungen des UGB im Rahmen des RÄG 2014 seien überwiegend auf die Bilanz-Richtlinie zurückzuführen. Gleichzeitig seien auch unternehmensrechtliche Normen geändert worden. Der Autor geht der Frage nach, ob sich das UGB innerhalb der vorgegebenen Grenzen der Bilanz-Richtlinie schrittweise an das EStG angenähert habe, um das Ziel einer Angleichung und eines Gleichklangs zwischen den beiden Rechtsgebieten zu erreichen.