Die vollständig überarbeitete und aktualisierte Neuauflage der Österreichische Baugeräteliste (ÖBGL), herausgegeben von der Geschäftsstelle Bau der WKO, ist im April 2016 in der Version 2015 erschienen. Aufgrund einer neuerlichen Verlängerung der "ÖBGL-Übergangsregelung" (siehe zuletzt ÖStZ 2016/121) kann aber weiterhin die Österreichische Baugeräteliste 2009 als Grundlage für die Festsetzung der AfA herangezogen werden, die in der alten ÖBGL 2009 angeführten Nutzungsjahre sind jedoch mit dem Faktor 1,5 zu erhöhen. Diese Vorgangsweise gilt nun letztmalig für Anschaffungen in Wirtschaftsjahren, die vor dem 1. 1. 2018 beginnen. Info des BMF 27. 2. 2017, BMF-010203/0095-VI/6/2017.