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Pädagoge ("Gewaltberater"), Seminarkosten (Persönlichkeitsentwicklung)

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/114ÖStZ 2017, 65 Heft 3 v. 16.2.2017

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 10, § 20 Abs 1

VwGH 25. 5. 2016, 2013/15/0185

Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung sind wegen der Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung nur als begünstigte Bildungsmaßnahme gem § 16 Abs 1 Z 10 EStG abziehbar, wenn im Rahmen der ausgeübten beruflichen Betätigung eine entsprechende Schulung erforderlich ist (vgl VwGH 29. 3. 2012, 2009/15/0197, VwGH 25. 4. 2013, 2010/15/0019, und VwGH 26. 6. 2014, 2011/15/0068).

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