Zwischen Ö und Liechtenstein werde eine Doppelbesteuerung gegenwärtig durch das 1969 unterzeichnete Abkommen vermieden. Unmittelbaren Anlass für die Revision des DBA-Liechtenstein habe die Aufhebung der Verordnung des BMF betr Art 19 Abs 1 des DBA-Liechtenstein gegeben. Damit war die Revision des DBA geboten. Jirousek gibt einen Überblick über das Änderungsprotokoll, das am 15. 9. 2016 unterzeichnet wurde.